Förderprogramme
Wie gelingt die Finanzierung Ihres Digitalisierungsprojekts? Wie können Sie von Förderprogrammen profitieren? Was gilt es bei der Antragstellung zu beachten? Das Impulsnetzwerk beantwortet Finanzierungsfragen und hilft bei der Suche nach passgenauen Förderprogrammen – sei es auf Landes-, Bundes- oder auf EU-Ebene. Zu beachten: nicht jedes Bundesland hat Förderprogramme zu Digitalisierung, deshalb sind Sie hier nicht aufgelistet.
Bundes-Ebene
- Digital Jetzt
Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diese jetzt mit dem Programm "Digital Jetzt" mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, angehörige der Freien Berufe, mit jeweils zwischen 3 und 499 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) zum Zeitpunkt der Antragstellung.Außerdem müssen die Unternehmen:- Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen werden.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Was wird gefördert?
Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen. Gegenstand der Förderung ist, wahlweise und modular aufgebaut:Modul Gegenstand der Förderung Digitale TechnologienGegenstand sind konkret zu benennenden digitalen Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck, IT-Sicherheit)Qualifizierung von MitarbeitendenGegenstand sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien (beispielsweise Weiterbildung in digitale Basiskompetenzen, IT-Sicherheit, agiles Arbeiten)Zu Qualifizierung von Mitarbeitenden: der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.Die Module können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der beantragten Investition in Technologien und der Qualifizierungsmaßnahme.Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses (Projektförderung) als Anteilsfinanzierung mit einer maximalen Fördersumme von 50.000€ bei Einzelunternehmen, bei Wertschöpfungsnetzwerken/ketten 100.000€ pro Antragsteller. Mindestfördersumme im Modul Digitale Technologien 17.000€ und Modul Qualifizierung von Mitarbeitenden 3.000€.Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:Förderquote für Anträge bis 30. Juni 2021Unternehmensgröße Zuwendung Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ)bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€/100.000€Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ)bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€/100.000€Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ)bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€/100.000€Förderquote für Anträge ab 1. Juli 2021Unternehmensgröße Zuwendung Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ)bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€/100.000€Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ)bis zu 35% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€/100.000€Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ)bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 50.000€/100.000€Bonusförderquoten:Bonus Bemerkung +5%Gleichzeitige Investition mehrerer Unternehmen innerhalb eines Wertschöpfungsnetzwerks/kette+5%Investition und Qualifizierung mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz+10%Investitionen in strukturschwache RegionenWie stellt man den Antrag
Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans, De Minimis Erklärung, und Beispielangebote der Investitionen.Im Digitalisierungsplan ist folgendes zu beschreiben:- Erläuterung des Investitionsvorhabens
- Erläuterung Status quo der Digitalisierung im Unternehmen
- Beschreibung der zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad im Unternehmen
Wann und Wo stellt man den Antrag?
Der Start des Programms wurde auf den 7. September 2020 festgelegt. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.Der Förderantrag wird online direkt beim Projektträger DLR und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.Was ist sonst noch zu beachten?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:- Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
- Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
- Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
- Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
- Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
- Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
- Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
- Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- go-digital
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
Fördermodule
Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen - service- und kundengerecht, effizient und sicher.Dabei stehen den KMU durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen zur Seite, die sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Diese Beratungsunternehmen sind vom BMWi autorisiert und entlasten die KMU von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.Auf diese Weise profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an ihren konkreten Bedürfnissen orientiert. Die Beratungsleistungen und die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen folgen diesen drei Modulen:Digitalisierte Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
- Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings
IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen tragen die Gesamtverantwortung für das jeweilige Projekt, stellen den Projektantrag und übernehmen die verwaltungsseitige Abwicklung des Projekts. So wird das Beratungsunternehmen zum „Zuwendungsempfänger“, das zu beratende KMU ist der „Begünstigte“.Gefördert werden nur Beratungen und Leistungen, die den Anforderungen an die Module entsprechen. Die Beratungsleistung besteht aus zwei Schritten:- Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
- Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Wer wird gefördert?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
- Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme bestätigen.Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.- Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
- Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
- bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
- sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit
- Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen gefördert werden. Diese Zusatzberatung muss in der Vorhabenbeschreibung eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.
- Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.
Wo bekommt man weitere Informationen?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Webseite go-digital.
Baden Württemberg
- Digitalisierungsprämie Plus
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit verbesserten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 500 Beschäftigten.Was wird gefördert?
Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig. Gefördert werden z.B. Vorhaben in den Bereichen:-
Digitalisierung von Produktion und Verfahren
(zum Beispiel 3D-Druck, mobile Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung, e-commerce, e-procurement) -
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
(zum Beispiel digitale Plattformen, Fernwartung, Anwendung digitaler Standards) -
Umsetzung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung
(zum Beispiel IKT-Sicherheit, digitale Vertriebskanäle, Cloudtechnologie)
Die vollständige Auflistung finden Sie im Merkblatt zur Digitalisierungsprämie.Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt wahlweise in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses. Der Finanzierungsrahmen beträgt minimum 10.000 € und maximal 200.000 € pro Vorhaben.Der Tilgungszuschuss / Zuschuss ist abhängig von der Höhe des Bruttodarlehensbetrages / Investitionsbetrags:BruttodarlehensbetragDarlehensvariante(Tilgungszuschuss)Zuschussvariante5.000 bis einschließlich 40.000 €40 % (max. 4.000 €)+ 3 % KfW Zuschuss40 % (max. 4.000 €)über 40.000 bis einschließlich 100.000 €10 % (max. 10.000 €)+ 3 % KfW Zuschuss10 % (max. 10.000 €)Wie sind die Konditionen?
Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben. Die aktuellen Zinssätze der L-Bank aufgeschlüsselt nach Preisklassen können Sie online auf der Website der L-Bank einsehen. Es sind Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren möglich.Wo stellt man den Antrag?
Das Antragsverfahren in der Darlehensvariante wird von der Hausbank abgewickelt. Förderanträge sind deshalb direkt bei der Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet den Antrag dann gegebenenfalls an die L-Bank weiter. Das Unternehmen muss bei der Antragstellung eine Projektbeschreibung mit einreichen. In der Projektbeschreibung muss der Digitalisierungsfortschritt für das antragstellende Unternehmen deutlich werden.In der Zuschussvariante kann der Antrag direkt bei der L-Bank gestellt werdenWann stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.Was ist sonst noch zu beachten?
Es wird empfohlen, insbesondere bei der Zuschussvariante, zeitnah einen Antrag zu stellen, da davon auszugehen ist, dass das Programm stark genutzt wird.Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online auf der Website der L-Bank.
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- Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 2008 Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Programm unterstützt Unternehmen und Start-upś bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:Innovations-gutschein Gegenstand der Förderung Awissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der EntwicklungBumsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten zur Ausgestaltung von Innovationen bis zur Markt- bzw. FertigungsreifeHightech Digitalanspruchsvolle umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Bereich DigitalisierungHightech Mobilitätanspruchsvolle umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Bereich Mobilität der ZukunftHightech Start-upumsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten bei innovativen Gründungsvorhaben in einem der baden-württembergischen Schwerpunktfelder (bis 5 Jahre nach Gründung)Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Gutscheinen für Leistungen externer FuE-Einrichtungen (öffentliche oder privatwirtschaftliche, nationale oder internationale Institute und Gesellschaften der Grundlagen- und der angewandten Forschung). FuE-Einrichtungen können auch Unternehmen sein, wenn sie über die geforderte Kompetenz verfügen.
Im Falle des Hightech-Gutscheine sind darüber hinaus auch eigene Materialkosten förderfähig.Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:Innovations-gutschein Zuwendung A80% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 2.500€B50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 5.000€Hightech Digital50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€Hightech Mobilität50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€Hightech Start-up50% der zuwendungsfähigen Kosten, max. Zuschuss 20.000€Der Innovationsgutschein A kann mit dem Innovationsgutschein B oder mit einem der Hightech-Gutscheine kombiniert werden. Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr und Unternehmen gewährt werden.Wo stellt man den Antrag?
Der Förderantrag wird online direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gestellt.Wann stellt man den Antrag?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel 12 bis 16 Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.Was ist sonst noch zu beachten?
Im Falle der Hightech-Gutscheine ist es möglich, dass das zu fördernde Projekt vor dem Bewilligungsentscheid vor einer Fachjury präsentiert werden muss.Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.innovationsgutscheine.de.
- Eine Anleitung zum beantragen der Innovationsgutscheine finden Sie hier.
- Invest BW-Förderung
Update 14.10.2021: Das Förderprogramm Invest BW startet ab dem 15.10.2021 als Innovationsförderprogramm in eine zweite Runde. Das Land stellt mit einer zweiten Tranche rund 200 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung.Die Landesregierung hat die Eckpunkte für das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs beschlossen. Für Invest BW sollen insgesamt 300 Millionen Euro zur einzelbetrieblichen Investitions- und Innovationsförderung bereitgestellt werden.Es bestehen folgende zwei Förderlinien:Invest BW InnovationsförderungGefördert werden sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Förderfähig sollen sowohl einzelbetriebliche Vorhaben sein, als auch Verbundprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen und ForschungseinrichtungenAntragsberechtigt sollen alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl sein. Die Förderung pro Vorhaben soll bis zu max. 5 Mio. Euro betragen.Invest BW InvestitionsförderungGefördert werden sollen Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.Die Investitionsvorhaben müssen u. a. dazu geeignet sein, eine Steigerung der Produktivität, der Effizienz oder der Flexibilität des Unternehmens zu ermöglichen und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl sein. Der maximale Zuschuss soll bei 1 Mio. Euro liegen, die Förderquote bei 10 %.Alle Informationen zum Invest BW-Programm für Unternehnen sind auf der Internetseite www.invest-bw.de zu finden.
- GamesBW
Die MFG Baden-Württemberg unterstützt Entwickler*innen und Games-Unternehmen aus dem Südwesten: Unter dem Label Games BW bietet die MFG Förderprogramme sowie Vernetzungs- und Vermittlungsangebote für die Games-Branche an. Auf der Plattform Games BW zeigt die MFG die Vielfalt dieser lebendigen Games-Szene und schafft Sichtbarkeit.
Wer wird gefördert?
Entwicklungsstudios oder Unternehmen sind, die vorrangig digitale Spiele entwickeln, herstellen oder vertreiben und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung zum Zeitpunkt der Auszahlung in Baden-Württemberg haben werden.Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich anspruchsvolle digitale Spiele und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter gefördert. Hierzu zählen Computer- und Videospiele sowie mobile digitale Spiele und/oder sonstige und innovative, interaktive Medienprojekte mit Spielecharakter, die qualitativ hochwertig, pädagogisch wertvoll und kulturell bedeutsam sind.Bei der Antragstellung gilt es dazu Fragen in einem sogenannten Kulturtest als Teil der Antragsformulare zu beantworten.Wie wird gefördert?
Grundsätzlich wird bei der Förderung zwischen drei Förderarten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenen Fördersumme.- Konzeptförderung: kann ein Zuschuss bis 20.000 Euro beantragt werden. Dabei darf die beantragte Summe maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen.
- Prototypenförderung: können jeweils Darlehen bis 20.000 Euro oder bis 80.000 Euro bzw. bis zu 120.000 Euro bei nachweislich besonders aufwendigen Entwicklungen beantragt werden. Auch hier darf die Fördersumme maximal 80% der Gesamtherstellungskosten betragen.
- Produktionsförderung: beinhaltet Darlehen bis zu 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro. Bei dieser Förderart besteht die Möglichkeit in Ausnahmefällen anstatt eines Darlehens einen Zuschuss bis 20.000 Euro oder maximal 500.000 Euro zu beantragen. Bei Anträgen auf ein Darlehen darf die Fördersumme maximal 50% der Gesamtherstellungskosten betragen, bei Zuschuss-Anträgen maximal 20%.
Für Investitionssummen über 20.000 und bis maximal 500.000 Euro entscheidet zweimal jährlich ein externes Gremium.Wie sind die Konditionen?
Grundsätzlich wird bei der Games BW Förderung zwischen zwei Fördervarianten und drei Förderarten unterschieden, abhängig von der Höhe der zu vergebenden Fördersumme und der Projektphase.FörderartVarianteInvestitionssummeZuwendungKonzeptförderungZuschussbis 20.000€max. 80% der zuwendungsfähigen KostenPrototypenförderungDarlehenbis 120.000€max. 80% der zuwendungsfähigen KostenProduktionsförderung
Darlehenbis 500.000€max. 50% der zuwendungsfähigen KostenZuschussbis 500.000€max. 20% der zuwendungsfähigen KostenWo stellt man den Antrag?
Die Beantragung von Fördermitteln ist in wenigen Schritten möglich:- Im Download-Bereich ist je nach Förderart das entsprechende Dokumenten-Paket hinterlegt. Jedes Paket beinhaltet alle benötigten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung. Bei Fragen zum Inhalt der Dokumente hilft die FAQ-Sektion.
- Vor der Antragseinreichung muss ein Termin für ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit der zuständigen Ansprechpartnerin durchgeführt werden .Das Gespräch ist verpflichtend für alle Förderarten und -Varianten und muss mindestens 14 Tage (auch früher möglich) vor der Einreichung stattgefunden haben.
- Einreichung der Anträge digital sowie in Papierform gemäß der jeweiligen Förderart.
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Förderung muss vor Projektbeginn bewilligt sein.
Wenn die Mittel der Games BW Förderung durch weitere öffentliche Mittel aus anderen Förderprogrammen ergänzt werden sollen, dann gilt:
Die maximale Deckung der Gesamtherstellungskosten durch öffentliche Mittel darf bei:- Konzept- und Prototypen Förderung bis zu 100% betragen.
- Produktionsförderung maximal bis zu 50% betragen.
Wo bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?
- IHK-Innovationsberatung: Die IHK Südlicher Oberrhein unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Auswahl eines geeigneten Förderprogramms und bei der Antragstellung.
- Weiterführende Informationen finden Sie online unter: www.games-bw.mfg.de
Bayern
- Digitalbonus Bayern
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.Einen Antrag stellen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Dort muss die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen.Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.Sammlung Digitalbonus BAyern
- Innovationsgutschein Bayern
Mit den Innovationsgutscheinen unterstützt der Freistaat Bayern die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
- Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten
- Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und -gründern personenbezogen
Angebotene Innovationsgutscheine
Innovationsgutschein Standard
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000,- Euro betragen.
- Die Obergrenze pro Gutschein beträgt 30.000,- Euro.
Innovationsgutschein Spezial
- Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000,- Euro betragen.
- Die Obergrenze pro Gutschein beträgt 80.000,- Euro.
Folgende Punkte müssen beim Innovationsgutschein Spezial zusätzlich erfüllt werden:- Beratungsgespräch mit Bayern Innovativ erforderlich.
- Einreichung einer Skizze.
- Einreichung des Antrags.
- Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung.
- Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen.
Die Links zur Homepage und zum Antragssystem finden Sie unter „Weitere Informationen”.
Berlin
- Berlin Mittelstand 4.0
Für viele Unternehmen ist bei der Planung von Digitalisierungsvorhaben der Kostenfaktor eine echte Herausforderung. Damit dies nicht zu einem Hemmnis wird, gibt es verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung. Für Digitalisierungsmaßnahmen stehen Zuschüsse sowie Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung.Das Förderprogramm Berlin Mittelstand 4.0 – bis auf weiteres ausgesetzt
Wer wird gefördert?
Gründungen und Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelstandsunternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten im produzierenden Gewerbe, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes. Firmensitz oder eine eigenständige Betriebsstätte in Berlin sind Voraussetzung.Was wird gefördert?
Investitionen und dazugehörige Betriebsmittel in regionalwirtschaftlich bedeutsame oder innovative Vorhaben. Schwerpunkt ist die Förderung von Investitionen in die Digitalisierung.Wie hoch ist die Förderung?
Es werden Darlehen zwischen 2 Mio. bis max. 6 Mio. Euro vergeben.60 % Haftungsfreistellung von der IBB an die Hausbank möglich.Wie wird gefördert?
Kreditantrag wird bei der Hausbank mt dem Hinweis auf Berlin Mittelstand 4.0 der Investitionsbank Berlin gestellt. Nach positiver Bonitäts- und Besicherungsprüfung befürwortet die Hausbank den Kreditantrag und leitet die Unterlagen an die IBB weiter. Mehr Informationen gibt es auf der IBB-Website.
Brandenburg
- Brandenburgischer Innovationsgutschein Digital
Das Förderprogramm "BIG Digital" adressiert mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen. Der Gutschein besteht aus drei Modulen:
Beratung
Gefördert werden externe Dienstleistungen, die betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend analysieren – mit Blick darauf, wo es Digitalisierungspotenzial gibt und wie diese Möglichkeiten genutzt werden können. Unterstützt wird die Entwicklung geeigneter individueller Lösungen und Handlungsempfehlungen. Die Fördersumme beträgt max. 50.000 EUR bei einem Fördersatz von 50 Prozent.Implementierung
Gefördert werden Aufwendungen von Unternehmen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen. Die Fördersumme beträgt max. 500.000 EUR bei einem Fördersatz von 50 Prozent.Schulung
Unterstützt wird die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Implementierung mit max. 50.000 EUR. Auch hier liegt der Fördersatz bei 50 Prozent.
Bremen
- Digitaler ReSTART
Das Zuschussprogramm „Digitaler ReSTART“ bietet vielfältige Möglichkeiten, Unternehmen zukunftssicher und digital aufzustellen. Antragstellende können für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben, die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, oder die Einführung von IT-Sicherheitsmaßnahmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von bis zu 17.000 € erhalten.Die Förderrichtlinie für das Programm wurde verlängert! Anträge können bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden.
Wer wird gefördert?
- Kleinst-, Klein und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive Handwerksbetriebe und Soloselbstständigen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Freiberuflich Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Unternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet worden sind
- Förderfähig ist nur eine Selbstständigkeit pro Person. Nebenberufliche Selbstständigkeiten sind nicht förderfähig
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für Kleinst- und kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung für mittlere Unternehmen von 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Kostenerstattungsprinzip – nach erfolgreichem Verwendungsnachweis erfolgt die Auszahlung der Zuwendung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausgaben für Digitalisierung, die im Land Bremen zum Einsatz kommen, in den Themenbereichen:- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
- Verbesserung der Informationssicherheit
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte beim Umgang mit digitalen Technologien, die von Externen erbracht werden
Voraussetzungen und Antragstellung
- Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung
- Einhaltung des Gesetzes zum Bremer Mindestlohn
Die Antragstellung erfolgt für Antragstellende mit Sitz bzw. Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Bremen bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH und für Antragstellende mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Auf den Websites der BAB sowie der BIS finden Sie zudem weitere Informationen zum Förderprogramm.
Hessen
- Digi-Zuschuss
Die Digitalisierung der Wirtschaft bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle. Das Land Hessen fördert kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Damit sollen Effizienzvorteile und Wachstumspotentiale geschaffen und der Digitalisierungsgrad von Unternehmen aller Branchen erhöht werden.Tipp: Das Land Hessen fördert auch in diesem Jahr Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Förderaufrufe (Calls) zur Bewerbung für den Zuschuss sind im Jahr 2022 am 3. März, am 10. Mai (Sondercall DIGI-Zuschuss Qualifizierung), am 7. Juni und 30. August. Weitere Einzelheiten finden Sie immer aktuell auf der Website der WI-Bank Hessen. https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digi-zuschuss-460940Mit dem Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen erhalten Sie bis zu 10.000 Euro zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung erfolgt bei der WIBank.
Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
- die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben beispielsweise für bürotypische Standard Hard- und Software; Hard- und Software ohne Bezug zum Projektziel oder Unternehmenszweck; Hard- und Software, die selbst erstellt wurde oder nicht beim Antragsteller oder außerhalb Hessens eingesetzt wird, nicht unmittelbar mit der Anschaffung verbundene Dienst- und Beratungsleistungen; eigene Leistungen; Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen; Kapitalbeschaffung und erstattungsfähige Umsatzsteuer.Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der WIBank. - RKW Digitalisierungsberatung
Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. Gerne unterstützt das RKW Sie bei der Konkretisierung Ihres Themas, empfiehlt geeignete Experten und sorgt für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Folgen Sie diesem Link zu den entsprechenden Informationen.
Digitale Geschäftsmodelle: Neue Produktinnovationen und Services
- Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle, Produkte sowie Services
- Ergänzung und Anpassung bestehender Produkte um digitale Aspekte
Digitalisierung der Prozesslandschaft
- In allen Bereichen im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden/ Lieferanten möglich (Bestellvorgänge, Lagerhaltung, Produktion, Archivierung)
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen, IT-gestützte Managementsysteme, Modellierung von Geschäftsprozessen
Digitalisierung des Marketings
- Webanwendungen unter Beachtung der Usability (alle Endgeräte betrachtend), zum Beispiel Webseiten und Apps
- Online-Vertriebswege: Webshops, eSupport, elektronische Marktplätze, automatisierte, personalisierte und Multi-Channel-Kundenansprache
- Professionalisierung des Suchmaschinenmarketings und des Social Marketing
Gewährleistung der IT-Sicherheit
- Begleitung bei der Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen, Cloud Computing, digitale Verschlüsselung, mobile Zugriffstechniken, elektronische Signaturen
- Organisation und Schutz von Daten
- Entwicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Konzepten
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Hessen, die maximal 250 Mitarbeiter haben und nicht mehr 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Der Zuschuss beträgt 600 Euro je Beratungstag - in Vorranggebieten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung wie dem Odenwald sogar bis zu 650 Euro. - Distr@l
Das Förderprogramm bietet kleinen und mittleren Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit seinen vier Förderlinien in den Bereichen digitaler Innovationen sowie Forschung und Entwicklung ein bedarfsgerechtes Förderprogramm zur Digitalisierung.
FÖRDERLINIE 1: Machbarkeitsstudien für digitale Innovationsprojekte
Gefördert werden Machbarkeitsstudien insbesondere zur Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Sie sollen dazu beitragen, die Projektplanung und Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben zu strukturieren und zu verbessern.FÖRDERLINIE 2: Digitale Produkt- oder Prozessinnovationen
Gefördert werden Innovationsprojekte (Forschung und Entwicklung) zur Erprobung oder Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung sowie die Umsetzung digitaler Anwendungen. Ebenso werden Vorhaben gefördert zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen mit dem Fokus auf Digitalisierung. Dies schließt wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software ein.FÖRDERLINIE 3: WTT-Projekte
Wissens- und Technologietransfer umfasst die Gewinnung und die Erfassung von Wissen, Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Kompetenzen mit dem Ziel, diese weit zu verbreiten sowie insbesondere in der Wirtschaft nutzbar und verwertbar zu machen.FÖRDERLINIE 4: Digitale Gründungsprojekte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen. Sie sind interessiert? Wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mecklenburg-Vorpommern
- Digi-Trans
Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start Ups und insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Bei der zukunftsfähigen Aufstellung soll Unterstützung geboten werden.
Förderung der digitalen Transformation – DigiTrans
Startups und bestehende Unternehmen, die über innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und über Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen können gefördert werden. Finanzielle Unterstützung wird bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen bewilligt.Wer wird gefördert?
- potenzielle Gründer
- Start UPs
- kleine und Kleinstunternehmen
- mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
- Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
- Innovative Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen für
- innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle
- Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse verfügen und entsprechende zu tätigen haben
- in IT-Sicherheit und Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades
- Ausgeschlossen von der Förderung sind Standardsoft- und Standardhardware
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern mit:- weniger als 250 Beschäftigten
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsummer von höchsten 43 Mio. EUR
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der Fischerei, Aqua-Kultur, Land- und Forstwirtschaft
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien
- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe
- Schulträger
- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
- Unternehmen des Bergbaus oder der Gewinnung von Steinen und Erden Vereine
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Anträge richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens an das → Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Auf den Internetseiten des LFI sind alle entsprechenden Antragsdokumente abrufbar.Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungsart/Finanzierungsart:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- 35 Prozent bei mittleren Unternehmen ab 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 10 Millionen Euro
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eine Förderung kommt nur für Maßnahmen in Betracht, die nicht bereits durch die bestehenden Instrumente der Wirtschaftsförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erfasst werden
- Konzept und Förderinanspruchnahme
Bei Vorhaben von 8.000 Euro bis 20.000 Euro müssen Sie Ihr Vorhaben beschreiben sowie einen Finanzierungsplan einreichen.Bei Vorhaben von über 20.000 Euro bis maximal 100.000 Euro müssen Sie Ihre Innovation durch einen internen oder externen Sachverstand in Form eines Konzeptes nachweisen.Der Fokus sollte auf den folgenden Punkten liegen:- angestrebte Unternehmensziele, die erreicht werden sollen
- Kurzdarstellung der jeweiligen Produkt-, Prozess- oder Organisationsinnovation
- Finanzierungsplan
Bei Leistungen, die von dem die Zuwendung empfangenden Unternehmen an ein anderes mit ihm verbundenes, verpartnertes oder über natürliche Personen verflochtenes Unternehmen vergeben werden sollen, ist unter Hinweis auf die Verbindung, die Angemessenheit der Ausgaben sicherzustellen. Hierzu ist eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.Mehrfachförderung
Eine Förderung entfällt, wenn für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben andere Zuschussprogramme des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des Bundes oder der europäischen Union in Anspruch genommen werden.Antrags- und Auszahlverfahren
- Digital oder analog
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor Unterzeichnung des ersten Lieferungs- und Leistungsvertrages einzureichen
- Die Antragsformulare sind auf den Internetseiten unter www.lfi-mv.de abrufbar.
- Auf Antrag kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt werden.
- Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns begründet keinen Anspruch auf eine Förderung. Der vorzeitige Maßnahmebeginn liegt damit im eigenen Risiko der Antragsteller.
- Vorkasse des Unternehmens ist nötig
- Mittelanforderung per Formular
- Die Auszahlung erfolgt nur auf Basis bezahlter Rechnungen
- Die Mittelanforderung soll maximal in zwei Tranchen erfolgen.
- Das Programm wurde vorerst bis zum 31.12.2022 verlängert. Antragsfristen sind bisher nicht kommuniziert (Stand Dezember 2021).
Nachweisverfahren
Belege und Unterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren.Der Zuwendungszweck ist erreicht, wenn die geförderten Investitionsgüter 24 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums noch im Unternehmen befindlich sind.Der Nachweis erfolgt durch die Bestätigung eines Steuer-/Wirtschaftsprüfers und ist unaufgefordert einzureichen.Laufzeit des Programms
Die Richtlinie für die Förderung der Digitalisierung in Unternehmen wird bis zum 31.12.2022 verlängert.De-minimis-Verordnung
Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Verordnung. Für Unternehmen im Geltungsbereich dieser Verordnung ist der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen auf 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt.
Niedersachsen
- Digitalbonus.Niedersachsen
Für viele Unternehmen sind die oftmals hohen Kosten von Digitalisierungsvorhaben eine hohe Hürde. Damit dies nicht zu einem Hemmnis wird, gibt es für kleine und mittlere Unternehmen verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.
Wer?Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (bis 249 Mitarbeiter), des Handwerks und aus den Bereichen Life Sciences oder eHealth.Was?
Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.Wie?
Zuschussförderung. Die Fördersumme reicht von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro, bei einer Förderquote von max. 50 Prozent (kleine Unternehmen) bzw. 30 Prozent (mittlere Unternehmen).Hinweis: In diesem Programm können bis auf weiteres leider keine Anträge mehr gestellt werden, da die Mittel aktuell ausgeschöpft sind. (Stand 14.2.2022)
Nordrhein-Westfalen
- Digitalisierungsgutschein (MID)
Mit der Gutscheinvariante Digitalisierung des Programms “Mittelstand Innovativ & Digital” (MID) sollen Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren gefördert werden. Neben der Durchführung einer externen Analyse und Bewertung muss auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.Was wird gefördert?
Beim Digitalisierungsgutschein stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung:Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen- Nutzung von Daten zur systematischen Erkennung, Automatisierung und Vorhersage
- Entwicklung von Algorithmen des maschinellen Lernens
- Nutzung von Verfahren des Data Mining
- Nutzung von Methoden der Echtzeit- sowie Hochgeschwindigkeitsverarbeitung
- Maßnahmen zur Integration diesbezüglicher Fertigkeiten und Kenntnisse in geschäftsfeldbezogene Software und Apps
Vernetzung von Maschinen in der Produktion- Einbindung von cyberphysischen Produktionssystemen
- Maßnahmen zur effizienten und lückenlosen Verknüpfung polymorpher Netze
- Maßnahmen zur autonomen Entscheidungsfindung von Anlagen mithilfe von Methoden des maschinellen Lernens
- Maßnahmen zur Regelung und Prognostizierung von Anlagen um beispielswese den Ausschuss oder die Nachrüstzeiten in der Produktion zu reduzieren
- Sammlung und Speicherung großer Datenmengen in Echtzeit sowie anschließende Verarbeitung und Analyse
Wie wird gefördert?
Die Ausgaben für diese externen Analyse- und Beratungsleistungen sowie Umsetzungsmaßnahmen werden zu 30 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von 50 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro, die Mindestfördersumme muss 5.000 Euro betragen.Förderfähig sind nur reine Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen (Technologie- / IT-Beratung), welche von einem Auftragnehmer durchgeführt wird. Eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Form von Hardware oder Software ist nicht Gegenstand der Förderung.Wer darf beraten?
Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auch ausgewählte Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Beratungen, Start-ups) mit Digitalisierungsdienstleistungen beauftragt werden. Eine Zertifizierung als Auftragnehmer ist nicht erforderlich. - Innovationsgutschein (MID)
Mit der Gutscheinvariante Innovation des Förderprogramms “Mittelstand Innovativ & Digital” (MID) sollen externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gefördert werden, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.Was wird gefördert?
Externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für- den Bau von Prototypen in einer Laborumgebung / Schnittstellen zu bestehenden Systemen,
- den Aufbau von Pilotlinien, wenn dies für die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist,
- Demonstrationsmaßnahmen,
- die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
Voraussetzung zur Beantragung der Variante MID-Innovation sind bereits vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Fertigungsverfahren. Diese können im Vorfeld über die Förderung der Gutscheinvariante „MID-Analyse“ (bzw. durch die Vorgängervariante „Innovationsgutschein B“) erzielt worden sein oder alternativ bereits aus eigenen wissenschaftlich-technologischen Machbarkeitsstudien hervorgegangen sein.Wie wird gefördert?
Die Ausgaben für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden zu 30 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von 50 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro (Die Mindestfördersumme muss 10.000 Euro betragen).Förderfähig sind nur reine Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen. Eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Form von Hardware oder Software ist nicht Gegenstand der Förderung.Wer darf beraten?
Als Auftragnehmer sind bei dieser Variante ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen. - Analysegutschein (MID)
Mit der Gutscheinvariante Analyse des Förderprogramms “Mittelstand Innovativ & Digital (MID)” soll Unternehmen die wissenschaftliche und technologische Expertise aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugänglich gemacht werden. Sie haben die Möglichkeit, die Machbarkeit ihrer Vorhaben zu prüfen, geeignete Werkstoffe zu untersuchen oder Zukunftsthemenfelder zu analysieren, bevor in einem nächsten Schritt neue Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren entwickelt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.Was wird gefördert?
Es werden Technologierecherchen/ -studien zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, Werkstoffstudien sowie die Konzeption neuer Produktideen und Machbarkeitsstudien im Rahmen dieses Förderprogramms gefördert.Im Fokus dieser Gutscheinvariante stehen insbesondere Zukunftsthemen:- Quantentechnologien (intelligente Aktoren und Sensoren)
- Ressourcen-, Energie- und Werkstoffeffizienz
- zukunftsweisende Mobilitätskonzepte
- Sektorenkopplung /Power to Technologien
- Stoffliche Nutzung von Biomasse und alternativen Kohlenstoffquellen
- Wasserstoffgewinnung und -wirtschaft
- Urbane Energielösungen
- Biologisierung der Industrie/ Wirtschaft
- Umstellung der Produktion auf biogene Rohstoffe
Wie wird gefördert?
Die Ausgaben für diese externen Analyse- und Beratungsleistungen werden zu 60 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro (Die Mindestfördersumme muss 5.000 Euro betragen).Wer darf beraten?
Als Auftragnehmer sind bei dieser Variante ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen.
Rheinland-Pfalz
- DigiBoost
Was ist die DigiBoost-Förderung?
- Mit dem DigiBoost sollen kleine und mittlere Unternehmen darin unterstützt werden, die digitale Transformation in ihren Betrieben erfolgreich voranzutreiben. Mittels Einsatz und Nutzung von digitalen Technologien sollen die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Rheinland-Pfalz gestärkt werden.
- Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den förderfähigen Ausgaben.
- Digitalisierungsvorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von weniger als 4.000 Euro werden nicht gefördert.
- Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt 15.000 Euro.
Wer wird gefördert?
- Zuwendungsempfänger sind KMU, einschließlich der Angehörigen freier Berufe,
- mit bis zu 100 Mitarbeitenden und einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
- im Jahr vor der Antragstellung entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EURO
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Die Förderquote orientiert sich an der Unternehmensgröße (gemessen an der Mitarbeitendenzahl im Sinne von Vollzeitäquivalente).
- Vereine sind nicht förderberechtigt.
Mitarbeitendenzahl<1010,0 – 29,930,0 – 100,0Förderquote75 v.H.50 v.H.25 v.H.-
Bei der Berechnung der Mitarbeitendenzahl sind folgende Faktoren anzuwenden (Auszubildende werden nicht mitgezählt):
-
Mitarbeitende bis 20 Stunden = Faktor 0,5
-
Mitarbeitende bis 30 Stunden = Faktor 0,75
-
Mitarbeitende über 30 Stunden = Faktor 1
-
Mitarbeitende auf 450 Euro Basis = Faktor 0,3
-
Die Inhaberin / der Inhaber ist kein/e Beschäftigte/r (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die sozialversicherungsrechtlich als angestellt eingestuft werden).
-
Was ist Gegenstand der Förderung?
Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von Vorhaben (Hard- und Software, keine reinen Beratungsleistungen) zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang umfassende Digitalisierungsvorhaben, die durch einen Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Leistungsprozesse.Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig sind die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben für Leistungen externer Auftragnehmer einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software für folgende Vorhaben:- Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
Ausgeschlossen sind juristische und technologieorientierte Beratungen, Beratungen zur strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign, die durch andere Förderprogramme bereits gefördert werden. Digitalisierungsvorhaben, die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes bereits gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit-, Bürgschafts- oder Beteiligungsprogrammen.Nicht förderfähig sind weiterhin:- Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und nicht der unmittelbaren betrieblichen Prozessverbesserung dienen,
- Reine Ersatzbeschaffungen,
- Finanzierungskosten, Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie als Vorsteuer abziehbare/erstattungsfähige Umsatzsteuer,
- Personalausgaben und Eigenleistungen des geförderten Unternehmens,
- Standardsoftware und Standardhardware (einschl. Software as a Service, Cloud-Services) die der Einführung allgemein üblicher Standard- oder Basislösungen dienen,
- IKT-Grundausstattung/Klassische Telefonie,
- Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Software-Lizenzen,
- Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops oder deren Optimierung ohne direkte/unmittelbare Integration in den Leistungsprozess,
- Online-Marketing-Maßnahmen und reine Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimierung).
Was ist Fördervoraussetzung?
Vor Antragsstellung sind spezifische Informationsangebote der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz wahrzunehmen. Die Teilnahme an einer solchen Information ist mit der Antragstellung nachzuweisen.Zuwendungen werden nur für Digitalisierungsvorhaben gewährt, mit deren Durchführung nicht vor Antragstellung (Eingang des ausgefüllten Antragsformulars bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz – ISB –, Mainz) und Erteilung der Bestätigung durch die ISB, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden, begonnen worden ist.Die Gesamtfinanzierung des Digitalisierungsvorhabens muss gesichert sein.Digitalisierungsvorhaben sollen innerhalb von zwölf Monaten, längstens nach 15 Monaten, nach Erlass des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.Die durch die Zuwendung geförderten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach Maßnahmenabschluss räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Das ersetzende Wirtschaftsgut ist nicht erneut förderfähig.Wie und wo erfolgt die Antragsstellung?
Eine Antragstellung erfolgt unter ausschließlicher Nutzung des elektronischen Kundenportals bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).Was genau kann gefördert werde? (Beispiele)
Feld 1: Produktion und Verfahren
- Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Einführung digitaler Prozesse, Auftragsbearbeitung, Lieferverwaltung oder Warenwirtschaft. Beispiele:
- Visualisierung von Maschinenbelegungen, Digitalisierung von Logistikprozessen und Warenmanagementsysteme, digitale Geräteverwaltung/Asset Management (z.B. Diebstahlsicherung), ERP & E-Procurement (automatisierte Schnittstelle für Warenbestände, Lieferlisten, Mengenangaben, Interaktion zwischen Einkäufer und Lieferant automatisierte digitale Bewerbungsprozesse, shopfloor management, Rechnungserfassung (Wareneingang, Buchführung), vernetzte Endgeräte zur Erfassung der Wareneingängen (MDE)
- Digital angebundene Maschinen und Integration mobiler Betriebsgeräte zur Steigerung von Effizienz und Qualität von Prozessen (Einbindung von cyber-physischen Systemen). Beispiele
- Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktion oder Leistungserbringung (z.B. digitale Vernetzung von Unternehmen und Baustelle und deren digitale Dokumentation), digitale Baustellenverwaltung Implementierung von Drohnentechnologien, optische Erfassungssysteme, HMI-Terminals zur Maschinensteuerung und –überwachung (Mensch-Maschine-Schnittstelle), Qualitätskontrolle, -inspektion, Leitstand und Kommissionierung in der Intralogistik, Bedieneinheiten, Visualisierung und Parametrierung Aktoren, eingebettete Systeme, Sensoren, (drahtlose) Netzwerkinfrastrukturen und Power over Ethernet, Rechen- und Speicherkapazitäten für echtzeit-Datenverarbeitung und Datenbanken)
- Produktions- und Ablaufsteuerung. Beispiele
- Produktionsmanagementsysteme (MES - Manufacturing Execution System), Maschinendatenerfassungslösungen, Betriebsdatenerfassungslösungen, Bau- und Werkstattmanagement
- Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen). Beispiele:
- Netzwerkinfrastruktur (FCoE (Fibre Channel over Ethernet), iSCSI (internet Small Computer System Interface), FC (Fibre Channel)), Block-Storage-Systeme, Hadoop Serversysteme (Framework für skalierbare, verteilt arbeitende Software)
- Aufbau und Ausbau innerbetrieblicher Glasfasernetze und die dazugehörigen Komponenten
- Glasfaser und Power over Ethernet (PoE) Netzwerkeinfrastruktur, Netzwerkkomponenten
- Einführung oder Verbesserung von Customer-Relationship-Management (CRM)- oder Enterprice-Resource-Planning (ERP)-Systemen bis hin zur vollumfänglichen Vernetzung (ausgenommen Software as a Service - Saas) Beispiele:
- CRM: Kundenbeziehungsmanagement-Software, ERP-Systeme (Branchensoftware) Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft, Product-Lifecycle-Management (PLM), Dokumentenmanagement (DMS), Beseitigung von Medienbrüchen durch Digitalisierung, Automatisierungssoftware, Verbesserung von physischen Produktionssystemen und digitalen Managementsystemen durch Vernetzung und Kommunikation mit der virtuellen digitalen Welt, CAD/CAM (sofern diese über handelsübliche CAD/CAM-Lösungen hinaus geht und für den Betrieb speziell konfiguriert werden muss ) Rechnungswesen, Mahnwesen, Buchhaltung, Kennzahlübersicht, Schnittstellen für mobiles Arbeiten, Personalmanagement, Produktionsplanungssoftware
- Einführung von predictive maintenance Anwendungen (intelligente Wartung) Beispiele:
- Lösungen zu Condition-Monitoring und Diagnostik von Schnittstellen
- Einbindung additiver Fertigungsverfahren in die Wertschöpfungskette. Beispiele:
- Prototypenfertigung durch 3D-Druck mit einer vollintegrierten Einbindung im Produktionsablauf, 3D-Scanner/Kamera, individuelle Anpassung von Software
Feld 2: Produkte und Dienstleistungen
- Einführung von IoT-Lösungen (Internet der Dinge) Beispiele:
- Sensorik, IoT (Internet of Things), RFID Technologie (radio-frequency identification Tags, Gates etc.), Beacons und Trackingsysteme; Professionelle Systeme zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung, Vernetze Maschinen im physischen Geschäft, Überwachungskameras mit Personenzählung oder Luftqualität, virtuelle Planungssysteme, DECT-Infrastruktur (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), HVAC-Systeme, Customer Journey Systeme, IoT-fähige Gastrogeräte, Digital Signage, Smart Shelf, MDE Computer (Maschinendatenerfassung), RFID Tags und Scanner, Barcode & QR (Quick Response) Scanner, Datenlogger (Temperatur usw…)
- Infrastruktur für mobiles Arbeiten Beispiele:
- Leistungsstarker Serverkapazitäten (Virtualisierung), optische Netzwerkinfrastruktur , Power over Ethernet (PoE) Smart Cards, Sicherheitstoken, vollintegrierte mobile Kassensystemen
- Aufbau eines professionellen, individuell programmierten Onlineshops (Schaffung von E-Commerce-Strukturen) Beispiele:
- Online Konfigurator mit Verknüpfung, z. B. zur Lagerhaltung oder Vertrieb, Digitale Aftersales, für Onlinebewertungen); individuelle E-Commerce-Systeme, Nutzung/Schaffung digitaler Marktplätze, Einführung professioneller Webshops – kein Webbaukasten), Digitale Bestellsysteme in der Gastro, interaktive Chatbots mit Bestellfunktion) Vollintegrierte Online Shops
- Schaffung und Optimierung von digitalen Kundenschnittstellen. Beispiele:
- Customer Experience Tools, Co-Creation und Customization tools, Digital Concierge, Digital Check-In, Digitale Gästemappe, Vernetzte Kiosks, digitale Preisauszeichnung, elektronische Preisschilder
- Einführung von professionellen IT-Sicherheitslösungen. Beispiele:
- Umsetzen eines auf das Unternehmen angepassten IT-und/oder Datensicherheitskonzepts inkl. Abnahme der IT-Sicherheit, Reduzierung der Gefahr des Ausfalles der IT-, Endpoint Proctection, Firewall mit Einbau und Konfiguration, Sandboxing, Monitoring, Infrastruktur
Feld 3: Geschäftsmodelle und Vertriebskanäle
- Aufbau und Optimierung von digitalen integrierfähigen Plattformen (z. B. Online-Shops oder zur Online-Kundeninteraktion). Beispiele:
- individuell programmierte Online-Shops, Online-Terminvergabe, E-Commerce-Systeme, Nutzung digitaler Marktplätze, Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologie, Einführung professioneller Webshops, Einführung neuer Funktionalitäten zur Kundeninteraktion, Programmierung und Einführung neuer Funktionalitäten zur Kundeninteraktion im Webauftritt, Intergration von eServices, digitales Gästemanagement (Tischreservierung, Bestellaufnahme, Kontaktnachverfolgung)
- Software- / App-Entwicklung im Zusammenhang mit einem neuen Produkt oder einer Dienstleistung. Beispiele:
- App zur Kundeninteraktion, individualisierte Programmierung von neuen Funktionalitäten für Apps, Webseiten und Produkte (Produktkonfiguration, VR-/AR-Schnittstellen…), Chatbots, virtuelle fotorealistische Produktpräsentation, Hard- und Software zur Konstruktion/Simulation von virtuellen Ausstellungen, Individualisierte Programmierung und Beauftragung
- Einführung datenbasierter oder digitaler Kundeninteraktion. Beispiele:
- Einsatz künstlicher Intelligenz, Aufbau von Datenbanken für KI-Anwendungen, Nutzung von Blockchain-Technologien, Aufbau von Kundenanalysedatenbanken, Automatisierte Interaktion mit dem Kunden (z.B. Erinnerung an Wartungstermine, Produktkonfiguration-Tools, VR-/AR-Schnittstellen, Chatbots, Bestellmonitore in der Gastronomie, individualisierte Software zur virtuellen Produktpräsentation Entwicklung von datenbasierten Dienstleitungen, Virtuelle Showrooms, Chatbots, AR/VR Produktkonfiguration
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden. Beispiele:
- Online-Konfiguratoren, Konfiguration eines Kontaktlosen Bezahlsystems, Etikettenscanner, Barcodedrucker, Digitale Signaturen, Digitale Rechnungen (ZUGFeRD), digitale Personalplanung
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördergelder?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einer Summe nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Projektende unaufgefordert über das Kundenportal der ISB einzureichen.Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzustellen sind sowie digitalen Belegkopien.Mit dem Verwendungsnachweis ist die Einhaltung aller für das Vorhaben einschlägigen Bestimmungen durch den Zuwendungsempfänger zu erklären.Der Antragsteller erklärt sich zudem damit einverstanden, dass im Einzelfall alle Informationen, die nötig sind, um die Angaben im Verwendungsnachweis zu überprüfen, der überprüfenden Stelle bekannt gegeben werden.Die Prüfung, einschließlich Änderung und Aufhebung von Zuwendungsbescheiden, obliegt der Bewilligungsstelle.Hinweis zur Überbrückungshilfe III der Bundesregierung:
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung (Zeitraum November 2020 – Juni 2021) sind Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro erstattungsfähig.Eine Anrechenbarkeit besteht dann, sofern für den gleichen Zeitraum die gleichen Maßnahmenkosten gefördert werden. Demnach ist im Vorhaben im Rahmen der DigiBoost-Förderung auszuschließen, dass die Kosten auch im Rahmen der Überbrückungshilfe III gefördert worden sind.Eine Bestätigung durch den Antragsteller der Überbrückungshilfe III (i.d.R. die zuständige Steuerberatungsstelle) ist für die Auszahlung des Zuschusses erforderlich.
Saarland
- DigitalStarter
Mit dem Förderprogramm DigitalStarter Saarland erhalten KMU im Saarland bis zu 12.500 Euro als Zuschuss zu ihrem Digitalisierungsprojekt. Gefördert werden Projekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 3.000 Euro.
Was wird gefördert?
Die Einführung neuer digitaler Systeme und die Verbesserung der IT-Sicherheit.Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 %, jedoch jeweils höchstens 12.500 Euro.Art der Zuwendung?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss.Wie stelle ich den Antrag
Der Förderantrag kann unter www.digitalstarter.de heruntergeladen und postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.Weitere Voraussetzungen:
– Der Zuwendungsantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
– Das Vorhaben muss Ausgaben von mindestens 3.000€ und maximal 200.000€ Euro vorsehen.
– Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
– Das antragstellende Unternehmen darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.
Sachsen-Anhalt
- Digital Innovation
In Sachsen-Anhalt stehen wieder Mittel für die Förderung von Digitalisierungsvorhaben zur Verfügung. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) können Zuschüsse aus dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION erhalten.Das Kontingent beider Förderprogramme ist begrenzt und die Nachfrage groß. Es empfiehlt sich schnell zu sein und sehr zeitnah den Antrag zu stellen.
- Beantragung ab Montag, den 10.01.2022, bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich
- Zuschuss zum Digitalisierungsprojekt kann bis zu 70 %, max. 70.000 EUR betragen
- gefördert werden:
- Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
- digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
- Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen.
- Antragstellung nach Registrierung nur online möglich
- Muster-Antragsunterlagen sollen kurzfristig verfügbar sein
- weiterführende Informationen finden Sie hier
Schleswig-Holstein
- DigiBonus II
Mit diesem Programm werden die Digitalisierungsaktivitäten von kleinen Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen sollen ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern, um wirtschaftliche Chancen durch die Digitalisierung besser nutzen zu können. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen.
Welche Projekte können gefördert werden?
- Verbesserung der IT-Sicherheit,
- Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle,
- Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Unternehmen sowie gemeinnützige Unternehmen und Vereine, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich tätig sind, mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein und nicht mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente)
- Freiberufler, die diese Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein, das heißt, es dürfen vor der Bestätigung des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Förderantrages bei der WTSH noch keine Hard- oder Software angeschafft oder Dienstleistungen beauftragt worden sein. Planung, Marktrecherche, Preisabfragen etc. gelten nicht als Beginn des Projektes.
- Die geplanten Maßnahmen müssen einen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bewirken. Es reicht nicht aus, z. B. ausschließlich die vorhandene Standard-IT-Infrastruktur zu erneuern.
- Die geplanten Investitionen einschließlich Dienstleistungen müssen mindestens 8.000 Euro netto betragen.
- Die geförderten Investitionen in Hard- und Software müssen in Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen.
- Das Projekt soll binnen 8 Monaten abgeschlossen sein.
- Für das Projekt darf kein Zuschuss aus anderen Förderprogrammen von Bund, Land, EU oder sonstigen Dritten beantragt worden sein.
Was wird gefördert?
Investitionen in Hard- und Software sowie dazu gehörende Dienstleistungen unter den in Ziff. 5.2 der Richtlinie genannten Voraussetzungen.Was wird nicht gefördert?
Standard-Hard- und Software, selbst erstellte Hard- und Software, gebrauchte Geräte, wiederkehrende Dienstleistungen (vgl. Ziff. 5.2 der Richtlinie).Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 17.000 Euro.Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung hochgeladen werden?
- Angebote bzw. Nachweise über eine Markt-/Preisrecherche für die anzuschaffende Hard- und Software und für die geplanten Dienstleistungen,
- Aussagekräftige Projektbeschreibung (ca. 2 DIN A4-Seiten) mit Aussagen zur Zielsetzung des Projektes, des aktuellen Standes der Digitalisierung und des zu erreichenden Digitalisierungsfortschritts,
- De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre, sofern relevant
- Nachweis der Unternehmensform
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie hier.